General Terms and Conditions of Meditrade UK

§1 Geltungsbereich

1.1 These General Terms and Conditions apply to all business relations between Meditrade UK Ltd (“Meditrade UK”, company number 12559664) and its business customers (B2B).

1.2 These terms apply to the exclusion of any other terms or conditions that the customer seeks to impose or incorporate.

1.3 These terms shall also apply as a framework agreement for all future similar contracts between the parties, without the need for us to refer to them again in each case.

§2 Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Dies gilt auch für den Fall, wenn wir dem Kunden Kataloge und sonstige Produktbeschreibungen überlassen haben.

2.2 Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot dar. Wir sind berechtigt das Angebot des Kunden innerhalb von vier Tagen nach Zugang bei uns anzunehmen.

2.3 Mit der Bestätigung durch uns (z. B. durch Auftragsbestätigung) kommt der Vertrag zustande.

3 Prices, Price Adjustment and Payment

3.1 Prices are as stated in the Order Confirmation and are exclusive of VAT and delivery costs (unless otherwise agreed).

3.2 We reserve the right to increase prices to reflect any increase in transport, material, wage, energy, customs duties, raw material costs or other costs arising after the order is placed.

3.3 Invoices must be paid within 30 days of the invoice date without deduction, unless otherwise agreed in writing.

3.4 Andere Zahlungsmittel als Barzahlung und Überweisungen, insbesondere Schecks werden nur unter dem Vorbehalt der Einlösung angenommen. Gutschriften werden mit dem Betrag erteilt, der sich nach Abzug aller Kosten ergibt. Als Tag der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Betrag für uns verfügbar ist.

3.5 Alle Kosten für die Übermittlung des Rechnungsbetrages an uns trägt der Kunde. Zahlungen sind nur an die in der Rechnung angegebenen Zahlstellen zu überweisen oder bei der Gesellschaftskasse bzw. an die Inkassoberechtigten zu leisten. Die Gefahr für die Übermittlung des Rechnungsbetrages an uns trägt der Kunde.

3.6 Wir sind bei Bestehen mehrerer Forderungen berechtigt, Zahlungen des Kunden mit seinen Forderungen in der Reihenfolge ihrer Fälligkeit zu verrechnen. Das Bestimmungsrecht des Schuldners gemäß § 366 BGB wird insoweit ausgeschlossen.

4 Delivery and Transfer of Risk

4.1 Unsere Lieferfristen sind stets unverbindlich, soweit nichts anderes vereinbart ist, bzw. sich aus dem Vertragsverhältnis ergibt.

4.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung der Ware zu wählen. Will der Kunde die Ware selbst abholen oder abholen lassen, so bedarf es unserer vorherigen Zustimmung.

4.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

 §5 Selbstbelieferung, Höhere Gewalt

5.1 Meditrade UK shall not be liable for any failure or delay in performance caused by a Force Majeure Event.

5.2 A “Force Majeure Event” means any event beyond our reasonable control including (without limitation): acts of God, flood, storm, pandemic, epidemic, war, sanctions, cyber-attack, ransomware, labour disputes, government actions, supplier failure, or any change in Applicable Law.

5.3 We will notify the customer as soon as reasonably practicable of any Force Majeure Event.

5.4 If the Force Majeure Event continues for more than 60 days, either party may terminate the contract by giving 10 Business Days’ written notice.

5.5 The customer must still pay for any Goods already delivered or which we are able to deliver.

 §6 Gewährleistung

6.1 We warrant that the Goods will be free from material defects in design, materials and workmanship for a period of 12 months from Delivery.

6.2 The customer must inspect the Goods immediately upon delivery and notify us in writing of any defects within 5 Business Days.

6.3 Für geringfügige Abweichungen vom Muster, z.B. an Farbe, Reinheit, Beschaffenheit, Güte oder Schwere haften wir nicht. Für die Beurteilung von Mängeln kommt es nicht auf die einzelnen Boxen, Stück, Rollen, Rollentexte, Bogen, Pakete oder Ballen an, sondern auf den Durchschnittsausfall der gesamten Lieferung, auch wenn sich die Mängelrüge auf Abweichungen im Maß, Gewicht oder in der Menge bezieht. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn einzelne Boxen, Stücke, Rollentexte oder Bogen im Gewicht um das Doppelte der zulässigen Abweichungen schwanken. Die vom Durchschnitt stärker abweichenden Teile dürfen jedoch nicht mehr als 5% der Gesamtmasse betragen. Verlangt der Kunde nicht die Vorlage von Ausfallmustern, so haften wir nur für grobe Fahrlässigkeit.

 7 Limitation of Liability

7.1 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (zum Beispiel: Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

    1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    2. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

7.2 Die sich aus § 7.1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

 §8 Annahme-, Zahlungsverzug

If the customer is in default of payment or acceptance, we may (after a written reminder) suspend further deliveries, charge interest under the Late Payment of Commercial Debts (Interest) Act 1998, or terminate the contract.

 §9 Eigentumsvorbehalt

9.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und aller unserer sonstigen Forderungen gegen den Kunden in unserem Eigentum, bei Hergabe von Schecks bis zu deren Einlösung.

9.2 Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Bei Zahlungsverzug oder Vermögensverschlechterung ist der Kunde verpflichtet, die Ware an uns auf unser Verlangen herauszugeben. Bei Zahlungseinstellung ist die Ware ohne Aufforderung auszusondern und uns zur Verfügung zu halten.

9.3 Eine Verwendung oder Verarbeitung der gelieferten Ware durch den Kunden erfolgt – unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB – für uns, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verwendung mit anderen, nicht dem Kunden gehörenden Waren, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung zu.

9.4 Der Kunde ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware im Rahmen ordnungsmäßiger Geschäftsführung zu veräußern, nicht aber zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Er tritt die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer bereits jetzt an uns ab.

9.5 Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheit die Forderung des Kunden insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zu Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

9.6 Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen.

 10 Right of Retention and Set-Off

The customer may only set off or withhold payment if the counterclaim is undisputed or has been finally determined by a court.

§11 Rechtswahl, Gerichtsstand

11.1 These terms and any contract between us are governed by the law of England and Wales.

11.2 The courts of England and Wales shall have exclusive jurisdiction over any dispute arising out of or in connection with these terms or any contract.

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